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Kassenärztliche Vereinigung
- Dreiseitige Verträge auf Landesebene nach § 115 SGB V

Zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen, der Ersatzkassen, der privaten Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Vereinigung sind wir aufgefordert, eine Reihe von vertraglichen Regelungen zu treffen mit dem Ziel, durch enge Zusammenarbeit eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten zu gewährleisten.

Geschlossene Verträge

  • Förderung des Belegarztwesens und der Praxiskliniken

  • Gegenseitige Unterrichtung sowie Überlassung von Krankenunterlagen

  • Vereinbarung  über die Vergütung für Ambulantes Operieren und  stationsersetzende
    Eingriffe im Krankenhaus gemäß § 115 b SGB V

 

Webseite: https://www.kvsh.de/
 

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