top of page
Ministerium
Ministerium

Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG)

Engagement in Planung und Finanzierung

 

Wir arbeiten mit dem MJG insbesondere in den Bereichen Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung eng zusammen. Bei Entscheidungen zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung hat das MJG nach den Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zum Krankenhausfinanzierungsgesetz (AG-KHG) einvernehmliche Regelungen mit den sogenannten unmittelbar Beteiligten* (im Landeskrankenhausausschuss) anzustreben.

Webseite des MJG

* Unmittelbar Beteiligte nach § 5 Landeskrankenhausgesetz (LKHG)

- Landeskrankenhausausschuss

Krankenhäuser

  Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein
 

Krankenkassen

  AOK Schleswig-Holstein - Die Gesundheitskasse
  vdek - Verband der Ersatzkassen e. V.
  BKK-Landesverband NORD
  IKK-Landesverband Nord
  Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftliche Krankenkasse
  Verband der privaten Krankenversicherung Landesausschuß Schleswig-Holstein

 

Kommunen

  Städtetag Schleswig-Holstein
  Schleswig-Holsteinischer Landkreistag
  Städtebund Schleswig-Holstein
  Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag

Unmittelbar Beteiligte
bottom of page