Der Verband > Unser Präsidium / Vorstand
Der Vorstand wählt für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Geschäftsführer gehört als geschäftsführendes Vorstandsmitglied dem Präsidium mit beratender Stimme an.
Vorsitzender
Heiko Naß
Landespastor
Diakonisches Werk
Schleswig-Holstein
Rendsburg
Stellvertretende Vorsitzende
Dr. med. Cordelia Andreßen
Stv. Vorsitzende im Kuratorium
Lubinus Kliniken GmbH
Kiel
Stellvertretender Vorsitzender
Florian Lorenzen
Landrat
Kreis Nordfriesland
Husum
Unser Vorstand
Der Vorstand der KGSH ist das "Bindeglied" zwischen der Mitgliederversammlung und dem Präsidium. Seine Befugnisse reichen von der Aufnahme neuer Mitglieder über wichtige Personalfragen bis hin zu Entscheidungen über Angelegenheiten, in denen die Mitwirkung der KGSH durch Rechtsvorschriften oder daraus abgeleiteten Vereinbarungen vorgesehen ist. Seine Entscheidungen sind für die Mitglieder unmittelbar verbindlich!
Der 15-köpfige Vorstand besteht aus neun benannten Vertretern bzw. Vertreterinnen von Krankenhausträgerverbänden sowie sechs weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Hinzu kommt ein/e Vertreter/in des Gesundheitsministeriums als ständiger Gast bzw. Gästin.
Nicht jeder Krankenhausverband hat ein Vertretungsrecht. Der Vorstand besteht aus je einem/r jeweils von seinem Verband zu benennende/n Vertreter/in der Landesverbände, soweit in diesen fünf Prozent der beitragspflichtigen Betten und ein Prozent der Krankenhäuser oder fünf Prozent der Krankenhäuser und ein Prozent der Betten zusammengeschlossen sind.